Neo. Die Lösung fordert die Einführung eines Nationalen Gesundheitsrates
Die deutsche Bundesregierung bekommt die Corona-Krise nach wie vor nicht in den Griff. Sie irrt vollkommen orientierungslos durch die angebliche Pandemie – ohne einer Lösung nahe zu kommen. Immer härtere Maßnahmen, immer größere Einschränkungen der verängstigten Bevölkerung sollen offenbar Stärke zeigen. Das Ergebnis dieser Maßnahmen: Nichts ist besser geworden, das Krisenmanagement von Frau Merkel, Herrn Spahn und den Ministerpräsident(inn)en der Länder hat völlig versagt.
„Schon im März 2020 wurde unübersehbar, dass die Bundesregierung vollkommen überfordert ist und Hilfe benötigt“, erklärt Jörg Gastmann, der 1. Vorsitzende der neuen Partei „neo. Die Lösung“. „Daher fordern wir zur Versachlichung der Situation und besseren Einschätzung der Lage die Einführung eines Nationalen Gesundheitsrates. Dieses Gremium muss aus nachgewiesenen Experten zusammengesetzt sein, zu denen nicht solche gehören können, die in vergangenen Pandemien durch völlige Fehleinschätzungen disqualifiziert haben, oder die Interessenkonflikte haben. Zudem sind abweichende Meinungen im Sinne echter Wissenschaft ausdrücklich erwünscht, um Fortschritte zu ermöglichen, wo „mehr von dem Gleichen“ gescheitert ist. Der Nationale Gesundheitsrat soll auf Basis belastbarer Daten – vor allem aus Obduktionsergebnissen – öffentliche, ergebnisoffene Debatten anstoßen und bei zu erwartender Uneinigkeit gern mehrere alternative Handlungsempfehlungen vorschlagen. Im Falle einer parlamentarischen Mehrheit von neo würde der Nationale Gesundheitsrat den neuen Bürgerparlamentariern wohlbegründete, faktenbasierte Empfehlungen nennen.“
Ausgewogenes Gremium von Experten
Die 15 Mitglieder des Nationalen Gesundheitsrates müssen ihre Expertise durch Veröffentlichungen oder Berufserfahrung oder berufliche Leistungen nachgewiesen haben. Ihm gehören mindestens 2 Virologen, 2 Epidemiologen, 2 Infektiologen, 2 Bakteriologen, 2 Allgemeinmediziner, 2 Statistiker, 2 Soziologen, 2 Psychologen und 2 Ökonomen an. Experten aus weiteren relevanten Bereichen können in dieses Gremium gewählt werden oder als Berater im Bedarfsfalle hinzugezogen werden. Interessenvertreter aus Industrie oder Politik dürfen im NG nicht vertreten sein. Diese Experten werden, anders als die Bundesregierung, zunächst notwendige Daten sammeln, auf die sie ihre Entscheidungen stützen können. Damit ist gewährleistet, dass es Maßnahmen gibt, die sinnvoll sind und von der Bevölkerung akzeptiert werden.
Denn auch nach 11 Monaten gibt es immer noch keine validen Daten und Fakten, dafür aber viele Rätsel. Haben wir tatsächlich eine extrem gefährliche Pandemie oder lediglich eine Labor-Pandemie? Wie viele Menschen in Deutschland sind tatsächlich DURCH das Virus gestorben (Formulierungen wie „an oder mit dem Corona-Virus“ oder „in Zusammenhang mit dem Corona-Virus gestorben“ verwirren nur und zeigen lediglich, dass es verlässliche Zahlen überhaupt nicht gibt)? Wie gut ist der PCR-Test? Wie wird er eingesetzt (25 oder 45 Amplifikations-Zyklen). Was ist von den immer wieder erklärten „Inzidenzen“ zu halten, und was sagen sie überhaupt aus? Sicher ist nur zweierlei. Erstens: Es herrscht Unsicherheit und damit verbunden große Angst in der Bevölkerung, weil offenbar niemand die tatsächliche Gefahr realistisch beurteilen kann. Zweitens: Es gibt überhaupt keine belastbaren Daten, um rationale, gut begründete Entscheidungen zu treffen.
Politiker und Bürger benötigen aber verlässliche Zahlen für ihre Entscheidungen bzw. zur Einsicht in die getroffenen Maßnahmen. Dass solche Zahlen bisher nicht erhoben wurden, lässt auf Unzulänglichkeiten mangelnde Seriosität des Bundesgesundheitsministers, der gesamten Bundesregierung und ihrer (wenigen und umstrittenen) Berater schließen. Widersprüchliche Aussagen z. B. über die Schwere der Pandemie, pro und kontra Maskenpflicht, Reisegefahren, Ausgangssperre etc. sowie die getroffenen Maßnahmen (erster Lockdown, Lockdown light, neuer harter Lockdown, Maskenpflicht, Reise- und Kontaktverbot) haben nur verwirrt und bisher keinerlei Wirkung gezeigt – was die Bevölkerung nur weiter verunsichert und verängstigt, und inzwischen zu einer ernsthaften Gefährdung für unser soziales Leben geworden ist.
Diesen Zustand könnte ein Gremium echter Experten sehr schnell ändern.
Gleichzeitig schlagen wir die Neufassung bzw. Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes vor, um Maßnahmen festzulegen, die bei einer einsetzenden Epidemie oder Pandemie sofort umgesetzt werden müssen. Dazu gehört, dass bei einer Quote von 0,0001 Prozent Sterbefälle pro Tag (das entspricht 83 durch Obduktionen nachgewiesener Todesfälle) oder 0,001 Prozent Hospitalisierungsfälle pro Tag (= 830 im Krankenhaus behandelte Personen) sofort Maßnahmen wie Verpflichtung zum Tragen von Mund-Nasenschutz und Einführung eines Lockdowns ergriffen werden. Damit wird gewährleistet, dass schnell Gegenmaßnahmen eingeleitet werden, um die Verbreitung eines Virus einzudämmen.
Neufassung bzw. Änderung des Infektionsschutzgesetzes:
Infektionsschutzgesetz
§ 1 Inkrafttreten
(1.1) Dieses Gesetz tritt in Kraft, sobald folgende Voraussetzungen gegeben sind:
- Es gibt eine Quote von 0,0001 % Sterbefälle (= 83 Sterbefälle) in der Bevölkerung, die nachweislich primär aufgrund der vorliegenden Bedrohung durch Viren, Bakterien oder andere gesundheitliche Gefahren entstanden sind, oder
- es gibt eine Hospitalisierung der Bevölkerung von 0,001 % (= 830 Hospitalisierungsfälle) nachweislich primär aufgrund der vorliegenden Bedrohung durch Viren, Bakterien oder andere gesundheitliche Gefahren.
§ 2 Nationaler Gesundheitsrat
(2.1) Der Nationale Gesundheitsrat ist ein Experten-Gremium, das in normalen Zeiten als Beratergremium der Bundesregierung fungiert. So lange es keine neo Bürgerparlamente gibt, steht der NR in Hinsicht auf den Infektionsschutz über der Bundesregierung. Aufgaben, Befugnisse und Struktur des Nationalen Gesundheitsrates sind wie folgt festgelegt:
- Der Nationale Gesundheitsrat (im Folgenden NG genannt) besteht aus 18 Experten, die ihre Expertise durch Veröffentlichungen oder Berufserfahrungen oder berufliche Leistungen nachgewiesen haben. Ihm gehören mindestens 2 Virologen, 2 Epidemiologen, 2 Infektiologen, 2 Bakteriologen, 2 Allgemeinmediziner, 2 Statistiker, 2 Soziologen, 2 Psychologen und 2 Ökonomen an. Experten aus weiteren relevanten Bereichen können in dieses Gremium gewählt werden oder als Berater im Bedarfsfalle hinzugezogen werden. Vertreter aus nicht-medizinischen Berufen oder Interessenvertreter aus Industrie oder Politik dürfen im NG nicht vertreten sein. Wer in vergangenen Epidemien mit seinen Prognosen weit vom tatsächlichen Geschehen entfernt lag, durch Übertreibungen unnötig Angst verbreitet oder Interessenkonflikte hat, kann nicht Mitglied des NR werden.
- Der NG wird gewählt von allen Professoren und fest angestellten akademischen Mitarbeitern aller deutschen Hochschulen, die Studiengänge im Bereich Medizin, Virologie, Epidemiologie, Infektiologie, Immunologie, Bakteriologie, Soziologie, Psychologie anbieten oder in diesen Fächern forschen.
- Der NG wird für die Dauer von 3 Jahren gewählt, einmalige Wiederwahl ist möglich.
§ 3 Verpflichtende Datenerhebung
(3.1) Um geeignete Maßnahmen im Falle der gesundheitlichen Notlage von nationaler Tragweite ergreifen zu können, ist die Bundesregierung verpflichtet von Tag eins der Ausrufung dieser Notlage folgende Daten zu erheben:
a) Obduktion aller vermuteten Todesfälle als Folge der Notlage zur Feststellung der tatsächlichen Todesursache und zur Gewinnung weiterer mit der Todesursache zusammenhängender Daten wie z. B. Vorerkrankungen, Lebensweise, körperliche und geistige Verfassung etc. Ein Beispiel, wie Obduktionen durchzuführen sind: Stellt ein Hausarzt einen Totenschein mit “Erreger X / Verdacht auf Erreger X” aus, kommt das in keine Statistik. Stattdessen kommt der Verdachtsfall auf den Tisch eines Gerichtsmediziners. Kommt dieser zum Ergebnis, dass Erreger X die Haupt-Todesursache war, werden die Toten an eine andere Pathologie überstellt (nicht zu nah, nicht zu weit), wo ein anderer Pathologe die Toten erneut untersucht. Erst wenn der 2. Pathologe die Diagnose bestätigt, kommen die Toten in die Statistik.
b) Durchführung einer Baseline-Studie mit mindestens 10.000 Teilnehmern (bei einer Baseline-Studie wird eine demographisch repräsentative Gruppe wiederholt getestet), um die Ausbreitungsgeschwindigkeit und die Aggressivität der Bedrohung sicher feststellen zu können, ebenso zur Feststellung der Verbreitungswege.
§ 4 Verpflichtende Maßnahmen
(4.1) Im Fall einer gesundheitlichen Notlage von nationaler Tragweite müssen Risiko-Personengruppen (z. B. ältere Menschen, Menschen mit Erkrankungen), die besonders gefährdet sind, auch besonders geschützt werden, sofern sie dies wünschen.
(4.1.1) Sobald pro Tag 0,0001% der Bevölkerung nachweislich an Erreger X als PRIMÄRER Todesursache verstorben sind, treten die Pflicht zur Verwendung von Mund-Nase-Bedeckungen (Ausnahme: Befreiungen durch ärztliches Attest) sowie Lockdowns in Kraft, bis der Wert wieder unter 0,0001% sinkt.
(4.1.2) Weitere geeignete Maßnahmen dazu legt die Bundesregierung gemeinsam mit dem NG fest.
(4.2) Maßnahmen, die keinesfalls ergriffen werden dürfen, sind:
– verpflichtende Impfungen oder verpflichtende Gabe von Medikamenten: In das Selbstbestimmungsrecht des Individuums darf nicht eingegriffen werden.
– Beschränkung von Grundrechten: Die Grundrechte stehen immer über gesundheitlichen Maßnahmen.
Dazu ist festzustellen, dass jede(r) Bürger(in) das Recht hat, zugelassene Impfstoffe verabreicht zu bekommen und zugelassene Medikamente einzunehmen. Verpflichtend darf diese Verabreichung aber nicht sein.
§ 5 Transparenz
(5.1) Alle gewonnenen Daten sowie alle getroffenen Maßnahmen mit ausführlicher Begründung und die Ergebnisse dieser Maßnahmen sind unverzüglich und mit größtmöglicher Transparenz auf einer eigens dafür von der Bundesregierung geschaffenen Website unter Kontrolle des NG zu veröffentlichen.