So gründet Ihr einen Landesverband / Ortsverband
In Eurem Bundesland gibt es noch keinen Landesverband? In Deinem Ort gibt es noch keinen Ortsverband? Wie gründet man solche “Regionalverbände”? Welche Aufgaben haben sie? Welche Aufgaben haben Vorstände? Hier findest Du die wichtigsten Infos. Bei weiteren Fragen: Einfach eine Mail an den Bundesverband senden (Mailadresse im Fußbereich dieser Website). Wir freuen uns über die Gründung weiterer Verbände und unterstützen Euch gern!
Die Voraussetzungen
Es gibt inhaltliche, rechtliche und persönliche Voraussetzungen, die erfüllt sein sollten / müssen. Landesverbände, die nicht alle rechtlichen Voraussetzungen laut Parteiengesetz und Satzung erfüllen, werden von den Landeswahlleitern nicht anerkannt, dürfen nicht an Landtagswahlen teilnehmen und sind auch für die Partei nicht existent. Also: Erst Hausaufgaben machen, dann gründen. Lieber später und gut als überhastet und misslungen.
Inhaltlich:
Lies bitte aufmerksam unser Programm. Als Vorstand eines Landes- oder Ortsverbands musst Du das Programm gegenüber Dritten (Medien, Interessenten) zumindest auf dem Niveau der Programmübersicht erklären können. Wenn Du Details kennst: Um so besser. In komplexen Bereichen wie Wirtschaftssystem und Finanzsystem ist es ok, wenn Du nur ein paar Eckpunkte kennst und ansonsten auf unsere Spezialisten verweist (Kontakt über den Bundesvorstand).
Ganz wichtig: Es hat keinen Sinn, Mitglied zu werden oder sogar als Vorstand zu kandidieren, wenn Du mit dem Programm nicht in ausreichendem Maße einverstanden bist.
Rechtlich:
Zwei Dinge sind rechtlich relevant: Das Parteiengesetz und unsere Satzung. Wer einen Landesverband oder Ortsverband gründen will, muss das Parteiengesetz und die Satzung lesen und alles umsetzen, was den Verband betrifft, und dort vorgeschrieben ist. Die Anleitung auf dieser Seite hilft Euch dabei, aber die Gründer von Verbänden kommen leider nicht umhin, Parteiengesetz und Satzung gründlich zu lesen.
Persönlich:
Du musst zuverlässig, teamfähig, gut erreichbar (als Vorstand Reaktionszeit auf Emails unter 48 Stunden, bei längerer Abwesenheit andere informieren und Vertreter aktivieren), aktiv und motiviert sein. Vorstände müssen deutsch fließend in Wort und Schrift beherrschen (die Außenwirkung wird sonst peinlich für die Partei).
Vorgehensweise: So gründet Ihr einen Landesverband / Ortsverband
- Mitglied werden. Nur bestätigte Mitglieder können einen Landesverband / Ortsverband gründen.
- Mit mindestens 10 bestätigten Mitgliedern zur Gründung eines Landesverbands / Ortsverbands verabreden (bei weniger als 10 Mitgliedern: Genehhmigung vom nächsthöheren Verband einholen). Bestätigte Mitglieder sind nur diejenigen, die vom nächsthöheren Verband bestätigt wurden, indem sie eine Mitgliedsnummer erhielten. Beispiel: Sofern es einen Landesverband Niedersachsen gibt, ist der Landesvorstand Niedersachsen zuständig für die Bestätigung aller Mitgliedsanträge aus Niedersachsen. Ein Landesvorstand, der erst gewählt werden soll, kann noch keine Mitglieder bestätigen. Der Bundesvorstand ist nur dann zuständig, sofern es keinen Landesverband gibt. Es ist in keiner Partei und in keinem Verein möglich, dass einfache Mitglieder Neumitglieder bestätigen. Einfache Mitglieder können lediglich auf Mitgliedsanträgen die Identität potentieller Neumitglieder bestätigen.
- Bei der Gründung von Landesverbänden: Bundesvorstand per Email informieren (auf keinen Fall per Facebook Nachricht), damit der Bundesvorstand die Mitglieder aus Eurem Bundesland zur Gründung einladen kann (wir verstoßen gegen das Bundesdatenschutzgesetz und die EU-Datenschutz-Grundverordnung, wenn wir einfachen Mitgliedern die Daten anderer Mitglieder weiter geben!).
Bei der Gründung von Ortsverbänden: Landesvorstand des jeweiligen Bundeslandes (sofern vorhanden) über die bevorstehende Gründung informieren (falls nicht vorhanden: Info an Bundesvorstand per Email an Mailadresse im Fußbereich dieser Seite). In jedem Fall zumindest in cc eine Email an den Bundesvorstand senden. - Die Zahl der Mitglieder ohne deutsche Staatsbürgerschaft darf bei bis zu 30% liegen (§ 2 der Satzung).
- Bei Landesverbänden müssen die Mitglieder des Vorstands in mindestens 3 unterschiedlichen Kommunal-Wahlkreisen ihren Hauptwohnsitz haben. Haben Vorstände ihren Hauptwohnsitz in weniger als 3 Kommunal-Wahlkreisen, kann der Bundesvorstand eine Ausnahme dieser Vorschrift zulassen. Das wird nur geschehen, wenn der Bundesvorstand die Kandidaten kennengelernt hat bzw. per Google überprüft hat (wir wollen keine Problemfälle wie z.B. Ex-NPD-Anhänger).
- Kandidaten für Vorstandsämter müssen gemäß Satzung mindestens x Tage vor dem Gründungsparteitag ihre Kandidaturen mitteilen. Durch die Kandidaturen könnt Ihr Wahlzettel mit Namen vorbereiten.
- Beim Treffen: Versammlungsleiter per Handzeichen wählen.
- Alle anwesenden Mitglieder tragen sich handschriftlich in eine Anwesenheitsliste ein.
- Protokollführer(in) wählen, der/die die wichtigsten Inhalte protokolliert (unverzichtbar: Wahlergebnisse, Ort und Zeit der Versammlung, Zahl der erschienenen Mitglieder).
- Mindestens 3 Vorstände müssen gewählt werden: Vorsitzende(r), Stellvertretende(r) Vorsitzender(r), Landesschatzmeister(in) (bzw. Ortsverbandschatzmeister(in))
- Kandidaten erklären in ausreichender Zeit ihre Kandidaturen, Motive, Ziele und stellen sich vor
- Mitglieder stellen den Kandidaten Fragen
- Wahlleiter(in) wählen (per Handzeichen). Wahlleiter darf keiner der Kandidaten sein.
- Wahlleiter lässt über Wahlverfahren abstimmen: Geheime Wahlen (mit gefalteten Stimmzetteln) mit folgenden Alternativen:
- Bei nur 1 Kandidat(in) für ein Amt: Ja/Nein/Enthaltung, entweder vorgefertigt zum Ankreuzen oder von den Wählern auf einen leeren Zettel geschrieben
- Bei mehreren Kandidaten für das gleiche Amt: Wähler schreiben Namen ihres Favoriten für das jeweilige Amt auf einen leeren Zettel, oder alternativ dazu c.:
- Bei mehreren Kandidaten für das gleiche Amt: Panaschieren/Kumulieren (siehe Wikipedia), das heißt: Auf dem Wahlzetteln stehen die Kandidaten untereinander, daneben 3-5 Spalten. jeder Wähler erhält 10 Zehntel Stimmen, die er mit Kreuzen verteilen kann (dadurch genauere Gewichtung statt “Einer kriegt alles”). Kostet mehr Zeit, ist aber bei mehreren Kandidaten viel demokratischer (haben wir beim Bundesparteitag bei der Wahl der Kandidaten für die Europawahl so gemacht).
- Wahlen (geheim mit Stimmzettel)
- Auszählung der Stimmen, Wahlleiter gibt Ergebnis bekannt.
- Gewählte Vorstände werden gefragt, ob sie die Wahl annehmen. Falls nicht, wird dieses Amt neu gewählt. Sobald alle Vorstände ihr Amt angenommen haben, ist der Vorstand im Amt und handlungsfähig.
- Abstimmungen (Programm, Satzung, Aktionen, etc.). Programm und Satzung können auch erst mal vom Bundesverband übernommen und später regional ergänzt werden. Programm und Satzung dürfen nicht den Programmen der übergeordneten Regionalverbände widersprechen (ergänzt sich ohnehin in den meisten Punkten ohne große Überschneidung).
- Ende der Versammlung erklären
- Gründungsprotokoll [darf handschriftlich (leserlich!) sein] ist von den gesamten Vorständen sowie vom Protokollführer, vom Versammlungsleiter und 2 vom Versammlungsleiter bestimmten Mitgliedern zu unterzeichnen. Original geht an . Kopie bleibt beim Landesverband / Ortsverband.
- Stimmzettel für jeden Wahlgang getrennt in Umschlägen oder Tüten versiegeln und aufbewahren (für eventuelle spätere Nachprüfungen).
Wenn sich alle einig sind, die Kandidaturen vorher bekannt gegeben wurden, die Wahlzettel vorbereitet wurden und es zunächst keine Beschlüsse und Diskussionen gibt, dauert die gesamte Veranstaltung etwa 30-45 Minuten.
Die Amtszeit jedes Vorstands endet laut Parteiengesetz nach 2 Jahren. Also wird alle 2 Jahre neu gewählt. Parteitage jedes Verbands sollten mindestens 1 x jährlich stattfinden.
Für alle Verbände gilt: Lieber gut als schnell. Also lieber auf mehr und geeignetere Mitglieder warten, als mit einem Schnellschuss einen Fehlstart hinzulegen.
Vorstand: Anforderungen und Aufgaben
Wie in Stellenanzeigen ist nachfolgend ein Idealprofil zusammengefasst. Davon kann man abweichen und muss nicht alles erfüllen, aber soooo weit weg sollte man nicht davon sein.
- Vertritt den jeweiligen Verband politisch und juristisch
- Wichtigster Sprecher und Ansprechpartner für Medien in der jeweiligen Region
- Repräsentiert die Partei auch mit Persönlichkeit
- Ist diplomatisch, freundlich und besonnen
- Kann Reden halten und Interviews geben
- Kennt die wichtigsten Problemfelder in seiner Region und vertritt dazu das Programm des Verbands
- Befasst sich mit Gesetzen, Gesetzentwürfen, Verordnungen etc. um in parlamentarischen Strukturen arbeiten zu können (Anträge und Anfragen stellen, Gesetzesinitiativen formulieren, etc.)
- Kann Fragen zum Programm kenntnisreich beantworten
- In Vorstand und Partei „Erster unter Gleichen“ und versteht es, die Mitglieder zu motivieren
- Gastgeber der Vorstandssitzungen (per Skype, Telefonkonferenz oder Mumble, keine Reisen nötig!)
Für die stellvertretenden Vorsitzenden gelten die gleichen Anforderungen.
Schatzmeister: Gegebenenfalls Konto einrichten und verwalten, Finanzberichte mindestens 1 x jährlich an Schatzmeister der nächsthöheren Ebene.
Sonstige Vorstände: Können die Verbände beliebig wählen. Zum Beispiel für Themen oder Aufgabenbereiche.
Aufgaben der Verbände
- Mitgliedsanträge in ihrer Region annehmen, Ausweis auf korrekte Angaben prüfen und Mitgliedsanträge an die nächsthöhere Ebene weiter leiten (per Excel-Tabelle und im Original – Kopie bleibt beim Verband)
- Programm entwickeln für die eigene Region (Tipp: Lokale Medien lesen, Websites der anderen Parteien in der Region lesen, und dann besser machen).
- Gegebenenfalls eigene Website (erhaltet Ihr von uns) mit Inhalten pflegen.
- Unterschriften sammeln für Wahlzulassungen (Kommunalwahl, Landtagswahl, Bundestagswahl, Europawahl).
- Vor Ort aktiv und sichtbar sein. Stammtisch für Interessenten und Mitglieder durchführen. An Demos teilnehmen. Etc., was immer Euch einfällt